Kosten

Kostenerstattung durch Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten, die für die Durchführung einer Ernährungsberatung oder -therapie und die Teilnahme an Präventionskursen anfallen.

Die Höhe der Kostenübernahme kann innerhalb der verschiedenen Krankenkassen variieren.

Die Beratungskosten sind angelehnt an die Honorarempfehlungen des Verbandes der Oecotrophologen e.V. (VDOE) und liegen je nach Zeitaufwand zwischen 65€ und 80€.

Ihr Arzt kann Ihnen eine Ernährungsberatung, -therapie verordnen. Mit dieser ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bezuschussen die Krankenkassen die Kosten für fünf Beratungstermine (§ 43 Sozialgesetzbuch V).

Ohne ärztliche Anordnung werden drei Beratungstermine von den Krankenkassen finanziell unterstützt (§ 20 Sozialgesetzbuch V / Prävention).

Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

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